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Da in Herstellungs- und Lagerstätten Kontrollen durchgeführt werden müssen, um die Einziehung der Steuern sicherzustellen, sollte zur Erleichterung solcher Kontrollen ein System behördlich zugelassener Lager unterhalten werden. Es sollte gelten, dass das Inbesitzhalten oder die Lagerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren den physischen Besitz dieser Waren voraussetzt.
erforderlichenfalls eine Sicherheit zur Abdeckung der mit der Herstellung, der Verarbeitung, dem Inbesitzhalten und der Lagerung der verbrauchsteuerpflichtigen…
Die Herstellung, die Verarbeitung, das Inbesitzhalten und die Lagerung verbrauchsteuerpflichtiger und noch nicht versteuerter Waren erfolgen in einem…
Es ist angebracht zu gewährleisten, dass die zügige Überlassung der Waren die Regel ist, wenn der Wirtschaftsbeteiligte vorab Angaben gemacht hat, die für die…
In dem Fall, dass während einer Beförderung unter Steueraussetzung ein unbeabsichtigter Überschuss an Waren entdeckt wird, sollten die Mitgliedstaaten gestatten…
Ein Steuerlager ist so einzurichten, dass im Rahmen der Steueraufsicht der Ablauf der Herstellung, der Be- oder Verarbeitung sowie der Verbleib der…
Die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Aussetzung der Steuer sollte auch vom Ort der Einfuhr zu diesen Bestimmungsorten zulässig sein, weshalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.