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Aufgrund des hohen Volumens an Informationen und deren Sensibilität in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten ist es notwendig und verhältnismäßig, dass Zahlungsdienstleister Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren aufbewahren, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und bei der Ermittlung von Betrügern zu unterstützen. Dieser Zeitraum bietet den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit, um Kontrollen wirksam durchzuführen und in mutmaßlichen Fällen von Mehrwertsteuerbetrug zu untersuchen oder Mehrwertsteuerbetrug aufzudecken.
Die Mitgliedstaaten verlangen von den Zahlungsdienstleistern, dass sie hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über Zahlungsempfänger und Zahlungen in Bezug auf…
Um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs und bei der Ermittlung von Betrügern zu unterstützen, ist es notwendig und verhältnismäßig, dass…
In Bezug auf von Steuerpflichtigen getätigte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die durch eine elektronische Schnittstelle, beispielsweise einen…
In den allermeisten Fällen von grenzüberschreitenden Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates ist es wichtig, dass die Verpflichtung für Zahlungsdienstleister,…
Es ist wichtig, dass die Verarbeitung von Informationen über Zahlungen durch die Mitgliedstaaten in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Bekämpfung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.