Art. 3 Abs. 1 32020L0739Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens bis zum 24. November 2020 nachzukommen. Sie…
Art. 2 Abs. 1 32024L3237RICHTLINIE (EU) 2024/3237 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie bis zum 20. Juli 2027 nachzukommen. Sie teilen der…
Art. 2 Abs. 1 32021L1233RICHTLINIE (EU) 2021/1233 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/2397 hinsichtlich der Übergangsmaßnahmen für die Anerkennung von Zeugnissen aus Drittländern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 17. Januar 2022 nachzukommen.…
Art. 33 Abs. 1 32024L3019RICHTLINIE (EU) 2024/3019 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um den Artikeln 2 bis 11 und 14 bis 26 sowie den Anhängen I,…
Art. 5 Abs. 1 32024L2839RICHTLINIE (EU) 2024/2839 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 1999/2/EG, 2000/14/EG, 2011/24/EU und 2014/53/EU hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Geräuschemissionen im Freien, Patientenrechte und Funkanlagen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 28. November 2025 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um Artikel 2 Nummer 1…