Erwägungsgrund 33 32024L3019
Um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten, sollten direkte Einleitungen von biologisch abbaubarem nicht häuslichem Abwasser aus bestimmten Industriebranchen in die Umwelt angemessenen Anforderungen unterliegen. Mit diesen Anforderungen sollte sichergestellt werden, dass direkte Einleitungen aus bestimmten Industriebranchen einer Zweit-, Dritt- und Viertbehandlung je nach Notwendigkeit für den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit unterzogen werden, und dass bei der abschließenden Analyse die für behandeltes Abwasser festgelegten Parameter eingehalten werden oder ein gleiches Niveau an Umweltschutz gewährleistet wird.