Erwägungsgrund 1 32020L0739
Die Union ist bestrebt, ihre hohen Standards zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Gesundheit der Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten, was besonders im Kontext einer weltweiten Gesundheitspandemie von hoher Bedeutung ist. Der Ausbruch von COVID-19, einer neuen Coronavirus-Krankheit, hat seit Anfang 2020 alle Mitgliedstaaten getroffen und in allen Sektoren und Dienstleistungen erhebliche Störungen verursacht, die sich unmittelbar auf die Gesundheit und Sicherheit aller Arbeitnehmer in der gesamten Union auswirken.