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Um ein klares Management des gesamten Verfahrens zu ermöglichen und eine Anlaufstelle für Vorhabenträger zu schaffen, sollten Vorhaben für die Kernnetzkorridore durch effiziente Genehmigungsverfahren unterstützt werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten, entsprechend ihrer nationalen Rechtsrahmen und Verwaltungsstrukturen und der Art der betroffenen Vorhaben, eine oder mehrere Behörden benennen. Wenn ein Mitgliedstaat mehrere Behörden benennt, sollte er dafür sorgen, dass nur eine einzige Behörde für ein bestimmtes Vorhaben und ein bestimmtes Genehmigungsverfahren benannt wird.
Die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die an einem Vorhaben auf der Unionsliste, das zu einem der vorrangigen Offshore-Netzkorridore gemäß…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen für eine vollständige Koordinierung der Genehmigungsverfahren und der Genehmigungsauflagen, wenn bei…
Ein Mitgliedstaat kann je nach Vorhaben oder Kategorie von Vorhaben, Verkehrsträger oder geografisch abgegrenztem Gebiet gegebenenfalls unterschiedliche…
Durch die Benennung einer Behörde, die Anlaufstelle für den Vorhabenträger ist, sollte die Komplexität der Verfahren verringert, ihre Effizienz verbessert und…
Zur Verringerung der Komplexität sowie im Interesse der Effizienz und Transparenz und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollten…
Bei Vorhaben, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die benannten Behörden dieser Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.