Erwägungsgrund 66 32022L2555
Die Kooperationsgruppe sollte ein flexibles Forum bleiben und in der Lage sein, unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen auf sich ändernde und neue politische Prioritäten und Herausforderungen zu reagieren. Sie könnte regelmäßige gemeinsame Sitzungen mit einschlägigen privaten Interessenträgern aus der gesamten Union organisieren, um die Tätigkeiten der Kooperationsgruppe zu erörtern und Daten und Beiträge zu neuen politischen Herausforderungen einzuholen. Darüber hinaus sollte die Kooperationsgruppe regelmäßig den aktuellen Stand in Bezug auf Cyberbedrohungen oder -vorfälle wie Ransomware bewerten. Um die Zusammenarbeit auf Unionsebene zu verbessern, sollte die Kooperationsgruppe in Erwägung ziehen, mit Cybersicherheitspolitik befasste einschlägige Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union, etwa das Europäische Parlament, Europol, den Europäischen Datenschutzausschuss, die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, die mit der Verordnung (EU) 2018/1139 eingerichtet wurde, und die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, die mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt wurde, zur Teilnahme an ihrer Arbeit einzuladen.