Erwägungsgrund 77 32022L2555
Die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen liegt in erheblichem Maße bei den wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Es sollte eine Risikomanagementkultur gefördert und entwickelt werden, die unter anderem die Risikobewertung und die Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit, die den jeweiligen Risiken angemessen sind, umfassen sollte.