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Die Richtlinie 2013/36/EU wird wie folgt geändert:
Artikel 65 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer vi erhält folgende Fassung: „vi) Dritte, auf die die Unternehmen im Sinne der Ziffern i bis iv Funktionen oder Tätigkeiten ausgelagert haben, einschließlich IKT-Drittdienstleister gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates,
Artikel 74 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Institute verfügen über solide Unternehmensführungsregelungen, wozu eine klare Organisationsstruktur mit genau festgelegten, transparenten und kohärenten Zuständigkeiten, wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung und Meldung der tatsächlichen und potenziellen künftigen Risiken, angemessene interne Kontrollmechanismen, einschließlich solider Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, Netzwerk- und Informationssysteme, die gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 eingerichtet und verwaltet werden, sowie eine Vergütungspolitik und -praxis, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sind, zählen.“
Artikel 85 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
In Artikel 97 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „d) die Risiken, die bei Tests der digitalen operationalen Resilienz gemäß Kapitel IV der Verordnung (EU) 2022/2554 aufgedeckt werden.“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.