Erwägungsgrund 1 32023L2123
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält harmonisierte Vorschriften für den Schutz und den freien Verkehr personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, verarbeitet werden. Gemäß jener Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten personenbezogene Daten so verarbeiten, dass ein angemessener Schutz der personenbezogenen Daten sichergestellt ist. Diese Richtlinie verpflichtet die Kommission auch, andere einschlägige Rechtsakte der Union zu überprüfen, um festzustellen, inwieweit eine Anpassung an die genannte Richtlinie notwendig ist, und um erforderlichenfalls Vorschläge für die Änderung dieser Rechtsakte zu unterbreiten, damit ein einheitliches Vorgehen beim Schutz personenbezogener Daten innerhalb des Anwendungsbereichs der genannten Richtlinie gewährleistet ist.