Erwägungsgrund 4 32023L2123
Die Anwendung des Beschlusses 2005/671/JI, der die Verarbeitung — einschließlich des Austauschs und der anschließenden Verwendung — von Informationen über terroristische Straftaten umfasst, umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Interesse der Kohärenz und des wirksamen Schutzes solcher personenbezogenen Daten ist es wichtig, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem Beschluss 2005/671/JI mit dem Unionsrecht, einschließlich der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/680, sowie mit den Sicherheitsanforderungen, Garantien und Datenschutzgarantien im Einklang steht, die in anderen Instrumenten des Unionsrechts, die Bestimmungen zum Datenschutz enthalten, einschließlich der Verordnungen (EU) 2016/794 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie im nationalen Recht festgelegt sind.