Erwägungsgrund 3 32023L2123
Aus Gründen der Klarheit sollten im Beschluss 2005/671/JI die Bezugnahmen auf die Rechtsinstrumente, die die Arbeitsweise der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) regeln, aktualisiert werden.