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Technische Hilfe der Kommission, die sich an die Mitgliedstaaten richtet, von denen bislang nur wenige oder gar keine Projekte eingereicht wurden, würde dazu beitragen, dass über alle Mitgliedstaaten hinweg eine hohe Zahl von Projektanträgen auf Finanzierung aus dem Innovationsfonds erreicht wird. Mit dieser Hilfe sollten unter anderem Maßnahmen unterstützt werden, die darauf abzielen, die Qualität der Vorschläge für Projekte in den Mitgliedstaaten, von denen bislang nur wenige oder gar keine Projekte eingereicht wurden, zu verbessern – z. B. durch den Austausch von Informationen, gewonnenen Erkenntnissen und bewährten Verfahren – und die Tätigkeit der nationalen Kontaktstellen zu fördern. Weitere Maßnahmen, die demselben Ziel dienen, schließen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Finanzierungsmöglichkeiten und zur Stärkung der Kapazitäten dieser Mitgliedstaaten, potenzielle Projektantragsteller zu ermitteln und zu unterstützen, ein. Projektpartnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten und die Vermittlung von Kontakten zwischen potenziellen Antragstellern, insbesondere bei Großprojekten, sollten ebenfalls gefördert werden.
die Verbreitung bewährter Verfahren, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Leistungsfähigkeit der relevanten im Artikel 5 benannten Partner und…
Die Kommission setzt mindestens 15 % der Mittel für technische Hilfe auf Initiative der Kommission ein, um die Effizienz der Kommunikation mit der…
Es ist notwendig, die Art der Maßnahmen festzulegen, die auf Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten als technische Hilfe durchgeführt und aus dem…
Ergänzend zu Artikel 36 kann der Mitgliedstaat vorschlagen, weitere Maßnahmen der technischen Hilfe zur Stärkung der Kapazität und der Effizienz der Behörden…
Um eine wirksame Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte die Kommission die Mitgliedstaaten auf Anfrage über das Instrument für technische…
Auf Initiative eines Mitgliedstaats können aus den Fonds Maßnahmen unterstützt werden, die vorangegangene und nachfolgende Programmplanungszeiträume betreffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.