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Auf Initiative oder im Namen der Kommission und bis zu einer Obergrenze von 0,35 % der jährlichen Fondsmittel können zur Durchführung dieser Verordnung notwendige Vorbereitungs-, Begleitungs-, administrative und technische Hilfs-, Prüf-, Informations-, Kontroll- und Evaluierungsmaßnahmen sowie für Aktivitäten nach Artikel 10 aus dem Fonds finanziert werden.
Die Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten und die Organisationen, die die Partnerorganisationen auf Unionsebene vertreten, zum geplanten Einsatz technischer Hilfe.
Die Kommission legt jedes Jahr im Wege von Durchführungsrechtsakten ihre Pläne bezüglich der Art von Aktionen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 aufgeführten Maßnahmen dar, wenn ein Beitrag aus dem Fonds vorgesehen ist.
Auf Initiative der Mitgliedstaaten und bis zu einer Obergrenze von 5 % der Fondsmittel zum Zeitpunkt der Annahme des operationellen Programms und von 5 % der in Artikel 6a Absatz 1 genannten zusätzlichen Mittel können zur Durchführung des Fonds notwendige Vorbereitungs-, Verwaltungs-, Begleitungs-, administrative und technische Hilfs-, Prüf-, Informations-, Kontroll- und Evaluierungsmaßnahmen aus dem operationellen Programm finanziert werden, einschließlich der Vorbereitung und der Betriebskosten von Gutscheinregelungen, wenn diese Kosten von der Verwaltungsbehörde oder einer anderen öffentlichen Stelle, die keine Partnerorganisation ist, getragen werden. Aus dem operationellen Programm können auch Maßnahmen zur technischen Hilfe und zum Kapazitätenaufbau von Partnerorganisationen und anderen Akteuren finanziert werden, die an der Durchführung des Fonds beteiligt sind, einschließlich zur Förderung der Krisenreaktionskapazitäten zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs. Die in diesem Absatz genannten Maßnahmen können den folgenden Programmplanungszeitraum betreffen, um unter anderem die Kontinuität der durch den Fonds geleisteten Unterstützung durch andere Fonds der Union zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2021/1060 können aus dem Fonds Maßnahmen der technischen Hilfe auf Initiative oder im Auftrag der Kommission gefördert und…
Auf Initiative der Kommission können aus den Fonds Vorbereitung, Begleitung, Kontrolle, Prüfung, Evaluierung, Kommunikation — einschließlich institutioneller…
Gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2021/1060 können aus dem Fonds Maßnahmen der technischen Hilfe auf Initiative oder im Auftrag der Kommission gefördert und…
Auf Initiative eines Mitgliedstaats können aus den Fonds Maßnahmen unterstützt werden, die vorangegangene und nachfolgende Programmplanungszeiträume betreffen…
Auf Initiative der Kommission und/oder im Namen der Kommission können aus diesem Fonds jährlich bis zu 2,5 Mio. EUR für technische Hilfe gemäß Artikel 9 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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