Erwägungsgrund 10 32021R0240
Um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung, Entwicklung und Umsetzung von Reformen in allen wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen zu unterstützen, sollte die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats auch künftig in einer großen Spannbreite von Politikfeldern technische Unterstützung leisten, beispielsweise in Bereichen im Zusammenhang mit der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Vermögenswerte, institutionellen und administrativen Reformen, Justizreformen, Rahmenbedingungen für Unternehmen, dem Finanzsektor und der Verbesserung des Finanzwissens, den Märkten für Produkte und Dienstleistungen sowie den Arbeitsmärkten, allgemeiner und beruflicher Bildung, der Gleichstellung der Geschlechter, nachhaltiger Entwicklung, dem Gesundheitswesen, sozialer Sicherheit und Pflege sowie der Früherkennung und den Fähigkeiten für eine abgestimmte Reaktion. Besonderes Gewicht sollte auf Maßnahmen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels gelegt werden. Mit dem Instrument sollten außerdem Vorbereitungen für eine Mitgliedschaft im Euro-Währungsgebiet unterstützt werden.