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Um die Ziele dieser Richtlinie und anderer Rechtsvorschriften der Union, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/1119, zu verwirklichen, sollten die Union und ihre Mitgliedstaaten bei der Durchführung politischer Maßnahmen auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zurückgreifen. Wenn der europäische wissenschaftliche Beirat für Klimawandel wissenschaftliche Beratung leistet und Berichte über das EU-EHS erstellt, sollte die Kommission diese Beratung und Berichte daher berücksichtigen, insbesondere was die Notwendigkeit zusätzlicher Strategien und Maßnahmen der Union betrifft, mit denen die Einhaltung der Ziele und Vorgaben der Verordnung (EU) 2021/1119 sichergestellt werden soll, sowie die Notwendigkeit zusätzlicher Strategien und Maßnahmen der Union in Bezug auf die Zielvorgaben und die Umweltintegrität globaler marktbasierter Maßnahmen für den Luft- und Seeverkehr.
Die Klimaschutzmaßnahmen der Union sollten sich auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen. Die Stellungnahmen des mit Artikel 10a der Verordnung…
Folgender Artikel wird eingefügt: Wissenschaftliche Beratung Der gemäß Artikel 10a der Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Der gemäß Artikel 10a der Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzte europäische wissenschaftliche Beirat für…
wissenschaftliche Beratung und Erstellung von Berichten über bestehende und vorgeschlagene Maßnahmen, Klimaziele und indikative Treibhausgasbudgets der Union…
Ein umfassender Innovationsansatz ist für die Verwirklichung der Ziele der Verordnung (EU) 2021/1119 von entscheidender Bedeutung. Auf Unionsebene werden die…
Wissenschaftliches Fachwissen und die besten verfügbaren aktuellen Erkenntnisse sind ebenso wie faktengestützte und transparente Informationen über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.