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Um die erforderliche Überwachung und Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bestimmte Daten bezüglich der Durchführung dieser Richtlinie zu erheben und der Kommission jährlich zu übermitteln. Diese Verpflichtung ist insbesondere notwendig, um dem Mangel an vergleichbaren Daten zur Quantifizierung des einschlägigen grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden abzuhelfen, und erleichtert zudem die Berichtspflicht der Kommission in Bezug auf die Durchführung dieser Richtlinie. Die für diesen Zweck erforderlichen Daten sollten vom Fallbearbeitungssystem und von SIENA automatisch generiert werden.
Die Anwendung dieser Richtlinie sollte regelmäßig bewertet werden. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission die erforderlichen Informationen übermitteln,…
Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten sind nicht nur für die Kontrolle der Einhaltung erforderlich, sondern auch unerlässlich, damit die Kommission diese…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission die Informationen übermitteln, die für eine ordnungsgemäße Überwachung der Umsetzung der Richtlinie 2005/35/EG…
Um die Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die einschlägigen Daten hinsichtlich der Anwendung…
Zur wirksamen Bekämpfung der in dieser Richtlinie definierten Straftaten ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten genaue,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.