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Bei missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung werden in der Regel Verfahrenstaktiken vom Kläger in böser Absicht angewendet, wie etwa Taktiken betreffend die Wahl des Gerichtsstands, die Berufung auf eine oder mehrere ganz oder teilweise unbegründete Ansprüche, die Erhebung überhöhter Forderungen, die Anwendung von Verzögerungstaktiken oder die Entscheidung, Klagen in einem späteren Stadium des Verfahrens nicht weiterzuverfolgen, die Anstrengung mehrerer Verfahren in ähnlichen Angelegenheiten und das Verursachen unverhältnismäßiger Kosten für den Beklagten im Verfahren. Bei der Ermittlung, ob das Gerichtsverfahren missbräuchlicher Natur ist, sollten auch das Verhalten des Klägers in der Vergangenheit und insbesondere eine etwaige frühere Einschüchterung unter Rückgriff auf juristische Mittel berücksichtigt werden. Diese Verfahrenstaktiken, die oft mit verschiedenen Formen von Einschüchterung, Belästigung oder Bedrohungen vor oder während des Verfahrens einhergehen, werden vom Kläger zu anderen Zwecken als dem Erhalt von Zugang zur Justiz oder der tatsächlichen Ausübung eines Rechts eingesetzt und bezwecken eine abschreckende Wirkung auf öffentliche Beteiligung in Bezug auf die betreffende Angelegenheit.
„missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung“ Gerichtsverfahren, die nicht angestrengt werden, um tatsächlich ein Recht geltend zu machen…
In einigen missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung nehmen Kläger absichtlich Klagen oder Antragsbegründungen zurück oder ändern diese,…
Klagen, die in missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung erhoben werden, können entweder ganz oder teilweise unbegründet sein. Dies…
Gegen die Betroffenen von missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung können gleichzeitig mehrere Verfahren anhängig sein, die mitunter in…
Mit der Möglichkeit für die Gerichte, Sanktionen oder andere gleichermaßen wirksame geeignete Maßnahmen zu verhängen, wird in erster Linie das Ziel verfolgt,…
Um dieses Umfeld zu fördern, ist es wichtig, natürliche und juristische Personen vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.