Erwägungsgrund 1 32024L1069
Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Freizügigkeit gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Um einen solchen Raum aufzubauen, erlässt die Union unter anderem Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug, die zur Beseitigung von Hindernissen für die reibungslose Abwicklung von Zivilverfahren erforderlich sind. Dieses Ziel sollte erforderlichenfalls durch Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften für Zivilverfahren verfolgt werden.