Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
Die Frist für eine Entscheidung über den Antrag sollte jedoch nicht die Zeit beinhalten, die für die Anerkennung des beruflichen Bildungsabschlusses benötigt wird. Diese Richtlinie sollte die nationalen Verfahren zur Anerkennung von Diplomen unberührt lassen.
Erwägungsgrund 18 32024L1233Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen