Erwägungsgrund 24 32024L1260
Angesichts des von einer Sicherstellungsentscheidung bewirkten Eingriffs in das Eigentumsrecht sollten solche einstweiligen Maßnahmen nicht länger aufrechterhalten werden dürfen als nötig ist, um die Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands im Hinblick auf seine etwaige spätere Einziehung zu gewährleisten. Die Aufrechterhaltung solcher einstweiligen Maßnahmen könnte eine Überprüfung durch ein einzelstaatliches Gericht erfordern, um zu gewährleisten, dass der Zweck, den Verlust des Vermögensgegenstands zu verhindern, nach wie vor gegeben ist.