Erwägungsgrund 22 32024L1499
Es ist wichtig, dass die Mittelzuweisung stabil bleibt, auf einer mehrjährigen Planung beruht und den Gleichbehandlungsstellen erlaubt, auch Kosten decken zu können, die schwer vorhersehbar sein können, wie in dem Fall, dass die Zahl der Beschwerden steigt, Prozesskosten anfallen und automatisierte Systeme genutzt werden. Es ist von zentraler Bedeutung, sich mit den sich aus der Nutzung automatisierter Systeme, einschließlich künstlicher Intelligenz, ergebenden Chancen und Risiken zu befassen. Gleichbehandlungsstellen sollten insbesondere mit den personellen und technischen Ressourcen ausgestattet sein. Diese Ressourcen sollten die Gleichbehandlungsstellen insbesondere in die Lage versetzen, einerseits automatisierte Systeme für ihre Arbeit zu nutzen und andererseits zu bewerten, ob solche Systeme den Nichtdiskriminierungsvorschriften entsprechen. Ist eine Gleichbehandlungsstelle Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten, sollten die Ressourcen, die sie benötigt, um ihrem Gleichstellungsmandat nachzukommen, sichergestellt werden.