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Damit die Gleichbehandlungsstellen wirksam zur Durchsetzung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU beitragen können, indem sie die Gleichbehandlung fördern, Diskriminierung verhindern und allen von Diskriminierung betroffenen Einzelpersonen und Gruppen Unterstützung beim Zugang zur Justiz in der gesamten Union anbieten, ist es erforderlich, Mindeststandards für die Arbeitsweise dieser Stellen festzulegen. Die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Mindeststandards berücksichtigen die Empfehlung (EU) 2018/951 der Kommission und bauen auf einigen ihrer Bestimmungen und den darin empfohlenen Ansatz auf. Sie stützen sich auch auf andere einschlägige Instrumente, wie die von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz angenommene überarbeitete allgemeine politische Empfehlung Nr. 2 zu Gleichbehandlungsstellen und die von den Vereinten Nationen angenommenen Pariser Grundsätze betreffend die Stellung nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, die für nationale Menschenrechtsinstitutionen gelten.
Damit die Gleichbehandlungsstellen wirksam zur Durchsetzung der Richtlinien 79/7/EWG, 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2004/113/EG beitragen können, indem sie die…
Mit der vorliegenden Richtlinie werden Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Stellen festgelegt, deren Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung des…
Mit der vorliegenden Richtlinie werden Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Stellen festgelegt, deren Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung des…
Gleichbehandlungsstellen sollten befugt sein, in Gerichtsverfahren tätig zu werden, um zur Einhaltung des in den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU…
Mit der vorliegenden Richtlinie werden Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen, die ihre Wirksamkeit verbessern und ihre…
Die vorliegende Richtlinie sollte für Maßnahmen der Gleichbehandlungsstellen in den unter die Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU fallenden Bereichen gelten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.