Erwägungsgrund 39 32014R0806
Der Ausschuss sollte unabhängig handeln. Er sollte in der Lage sein, sich mit großen Gruppen zu befassen, und rasch und unvoreingenommen zu handeln. Der Ausschuss sollte sicherstellen, dass der nationalen Finanzstabilität sowie der Finanzstabilität der Union und des Binnenmarkts in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Die Mitglieder des Ausschusses sollten über das erforderliche Fachwissen bezüglich der Umstrukturierung der und Insolvenz von Banken verfügen.