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Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollten die Behörden der Mitgliedstaaten, die die Aufbau- und Resilienzfazilität gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzen, Zugang zu den vernetzten Zentralregistern haben, um die gemäß jener Verordnung erforderlichen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer über den Empfänger von Unionsmitteln oder Auftragnehmer zu erheben.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verpflichtete beim Ergreifen von Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden gemäß Kapitel III der Verordnung (EU) 2024/1624…
Um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben sicherzustellen, die in der Rechnungslegung enthalten sind, welche der Kommission im Rahmen der…
Ein direkter, zeitnaher und ungefilterter Zugang nationaler Behörden zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, um die…
Im Interesse größerer Transparenz zwecks Bekämpfung des Missbrauchs von juristischen Personen sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Angaben zum…
Durch die Vernetzung der Zentralregister der Mitgliedstaaten sollte der nationale und der grenzüberschreitende Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer…
Mit der Richtlinie (EU) 2018/843 wurde dafür gesorgt, dass die Zentralregister der Mitgliedstaaten, in denen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gespeichert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.