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Verpflichtete, die im Nichtfinanzsektor tätig sind, könnten auch grenzüberschreitende Tätigkeiten ausüben oder Teil von Gruppen sein, die grenzüberschreitende Tätigkeiten ausüben. Es ist daher angebracht, Vorschriften festzulegen, die die Funktionsweise von Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Gruppen regeln, welche sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Tätigkeiten ausüben, und die Einrichtung von Aufsichtskollegien im Nichtfinanzsektor zu ermöglichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass zusätzliche Garantien in Bezug auf Gruppen oder grenzüberschreitend tätige Unternehmen, die Rechtsdienstleistungen erbringen, angewandt werden müssen. Um eine wirksame grenzüberschreitende Aufsicht im Nichtfinanzsektor sicherzustellen, sollte die AMLA die Funktionsweise solcher Kollegien unterstützen und regelmäßig zur Funktionsweise dieser Kollegien Stellung nehmen, so wie die Umsetzung der durch diese Richtlinie geschaffenen günstigen Rahmenbedingungen voranschreitet.
die Einrichtung eines Kollegiums vorschlagen, wenn kein solches Kollegium eingerichtet wurde, obwohl die Behörde der Auffassung ist, dass das…
Die Aufseher des Nichtfinanzsektors können den entsprechenden Drittlandsbehörden die Teilnahme als Beobachter an den Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von…
alle zusätzlichen Maßnahmen, die von den Kollegien durchzuführen sind, wenn Gruppen Verpflichtete im Nichtfinanzsektor umfassen;
Grenzüberschreitend tätige Gruppen müssen über weitreichende gruppenweite Strategien und Verfahren verfügen. Um sicherzustellen, dass grenzüberschreitende…
In der Richtlinie (EU) 2015/849 wurden Aufseher der Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten generell zur Zusammenarbeit aufgefordert. Diese Anforderung wurde…
Spezifische Bedrohungen, Risiken und Anfälligkeiten, die auf nationaler Ebene in bestimmten Wirtschaftssektoren in Bezug auf Geldwäsche und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.