Erwägungsgrund 21 32019R0941
Die Risikovorsorgepläne sollten regelmäßig aktualisiert werden. Damit die Pläne aktuell und wirksam sind, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten jeder Region in Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern und anderen maßgeblichen Interessenträgern alle zwei Jahre Simulationen von Stromversorgungskrisen organisieren, um ihre Eignung zu überprüfen.