Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten oder von diesen dazu aufgeforderte Unternehmen, die Eigentümer von Verteilernetzen oder Wasserstoffverteilernetzen sind oder die für sie verantwortlich sind, benennen im Wege eines transparenten Verfahrens für einen Zeitraum, den die Mitgliedstaaten unter Erwägungen der wirtschaftlichen Effizienz und der Energieeffizienz sowie unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gleichgewichts festlegen, einen oder mehrere Verteilernetzbetreiber oder Wasserstoffverteilernetzbetreiber und gewährleisten, dass diese Betreiber die Artikel 44, 46, 47 und 50 einhalten.
Die Mitgliedstaaten oder von diesen dazu aufgeforderte Unternehmen, die Eigentümer von Verteilernetzen oder die für diese verantwortlich sind, benennen für…
Die Mitgliedstaaten oder von diesen dazu aufgeforderte Unternehmen, die Eigentümer von Speicheranlagen für Erdgas oder Wasserstoff, LNG-Anlagen und…
„Wasserstoffverteilernetzbetreiber“ eine natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau eines…
Die in Artikel 54 der Verordnung (EU) 2019/943 festgelegten wesentlichen Vorschriften und Verfahren für die EU-VNBO gelten auch für Verteilernetzbetreiber, die…
Unternehmen, denen von der Regulierungsbehörde gemäß dem unten beschriebenen Zertifizierungsverfahren bescheinigt wurde, dass sie den Anforderungen des Artikels…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.