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Nationale Entscheidungen über die Einführung intelligenter Messsysteme für Erdgas sollten nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen. Bei solchen Analysen sollten die langfristigen Vorteile der Einführung intelligenter Messsysteme für die Verbraucher und die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt werden. Falls diese Erwägungen zu dem Schluss führen, dass die Einführung solcher Messsysteme nur im Fall von Verbrauchern mit einem bestimmten Mindestverbrauch an Erdgas wirtschaftlich vernünftig und kosteneffizient ist, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, dies bei der Einführung intelligenter Messsysteme zu berücksichtigen. Diese Erwägungen sollten regelmäßig als Reaktion auf wesentliche Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen und in Anbetracht der rasch voranschreitenden technischen Entwicklungen in jedem Fall mindestens alle vier Jahre überprüft werden. Begrenzte Einführungen intelligenter Messsysteme, etwa Pilotprojekte und Testphasen, gelten nicht als Einführung solcher Systeme im Sinne dieser Richtlinie.
Wird die Einführung intelligenter Messsysteme im Rahmen der in Artikel 17 Absatz 2 genannten Kosten-Nutzen-Analyse positiv bewertet oder werden intelligente…
Wurde die Einführung intelligenter Messsysteme im Rahmen der in Absatz 2 genannten Kosten-Nutzen-Analyse negativ beurteilt, so stellen die Mitgliedstaaten…
Wurde die Einführung intelligenter Messsysteme im Rahmen der in Absatz 2 genannten Kosten-Nutzen-Analyse negativ beurteilt, so stellen die Mitgliedstaaten…
Entscheidungen auf nationaler Ebene über die Einführung intelligenter Messsysteme sollten nach wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen können. Bei diesen…
1. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass in ihren Hoheitsgebieten intelligente Messsysteme erst nach einer wirtschaftlichen Bewertung eingeführt werden, bei…
Um die aktive Teilnahme der Endkunden am Markt bei der Einführung von intelligenten Messsystemen voranzubringen, sollten diese Messsysteme der Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.