Erwägungsgrund 14 32024L2823
Für die Erleichterung des freien Warenverkehrs ist es erforderlich, dass eingetragene Designs dem Rechtsinhaber in allen Mitgliedstaaten grundsätzlich einen gleichwertigen Schutz gewähren.
Für die Erleichterung des freien Warenverkehrs ist es erforderlich, dass eingetragene Designs dem Rechtsinhaber in allen Mitgliedstaaten grundsätzlich einen gleichwertigen Schutz gewähren.