Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Verfahren betreffend eine Verletzungsklage oder eine Klage wegen drohender Verletzung eines eingetragenen Unionsdesigns haben die Unionsdesigngerichte von der Rechtsgültigkeit des Unionsdesigns auszugehen. Die Rechtsgültigkeit kann vom Beklagten nur mit einer Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit bestritten werden. Allerdings ist der nicht im Wege der Widerklage erhobene Einwand der Nichtigkeit eines Unionsdesigns insoweit zulässig, als sich der Beklagte darauf beruft, dass das Unionsdesign wegen eines dem Beklagten zustehenden älteren nationalen Designrechts im Sinne des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe d für nichtig erklärt werden sollte.
In Verfahren betreffend eine Verletzungsklage oder eine Klage wegen drohender Verletzung eines nicht eingetragenen Unionsdesigns haben die Unionsdesigngerichte, wenn der Rechtsinhaber Beweis für das Vorliegen der Voraussetzungen von Artikel 12 erbringt und angibt, inwiefern das Design des Rechtsinhabers Eigenart aufweist, von der Rechtsgültigkeit des Unionsdesigns auszugehen. Die Rechtsgültigkeit kann vom Beklagten jedoch mit einer Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit bestritten werden.
Die Unionsmarkengerichte haben von der Rechtsgültigkeit der Unionsmarke auszugehen, sofern diese nicht durch den Beklagten mit einer Widerklage auf Erklärung…
Die Vermutung der Rechtsgültigkeit nach Absatz 1 kann auf dem Wege aller in der Gerichtsbarkeit des betreffenden Mitgliedstaats verfügbaren Verfahren,…
Innerhalb des Mitgliedstaats, dessen Gerichte nach Artikel 118 Absatz 1 zuständig sind, sind für andere als die in Artikel 120 genannten Klagen betreffend…
Die Rechtsgültigkeit eines Unionsdesigns kann nicht durch eine Klage auf Feststellung der Nichtverletzung angegriffen werden.
Widerklagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines Unionsdesigns, die im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a genannten Klagen erhoben werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.