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Der Designschutz gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten existiert neben dem auf Unionsebene bestehenden Designschutz der Europäischen Union (im Folgenden „Unionsdesign“), der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates einheitlich und unionsweit gültig ist. Die Koexistenz und Ausgewogenheit der Designschutzsysteme auf Unions- und nationaler Ebene ist fester Bestandteil der Strategie, die die Union im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums verfolgt.
Die Mitgliedstaaten schützen Designs ausschließlich durch Eintragung dieser Designs und gewähren ihren Inhabern nach Maßgabe dieser Richtlinie ausschließliche…
Der Markenrechtsschutz in den Mitgliedstaaten existiert neben dem auf Unionsebene bestehenden Rechtsschutz für die Marke der Europäischen Union (im Folgenden…
Um einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten und gegebenenfalls die Begründung, die Verwaltung und den Schutz von Designs in der Union zum Nutzen…
Diese Richtlinie schließt nicht aus, dass auf Designs Rechtsvorschriften Anwendung finden, die einen anderen Schutz als den durch die Eintragung oder…
Um den Zugang zum Designschutz zu verbessern und zu vereinfachen und um die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit zu erhöhen, sollte das Verfahren für die…
In seiner Entschließung vom 11. November 2021 zu einem Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung der Erholung und Resilienz der EU begrüßte das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.