Erwägungsgrund 28 32024L2831
Der Missbrauch des Status der selbstständigen Erwerbstätigkeit, sei es auf nationaler Ebene oder in grenzüberschreitenden Situationen, stellt eine Form der falsch gemeldeten Erwerbstätigkeit dar, die häufig mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in Verbindung steht. Wenn eine Person die typischen Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses erfüllt, aber als selbstständig erwerbstätig gemeldet wird, liegt Scheinselbstständigkeit vor. Eine falsche Erklärung der Selbständigkeit wird häufig abgegeben, um bestimmte rechtliche oder steuerliche Verpflichtungen zu umgehen oder einen Wettbewerbsvorteil gegenüber gesetzestreuen Unternehmen zu schaffen. Der Gerichtshof hat in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass die Einstufung als Selbstständiger nach innerstaatlichem Recht nicht ausschließt, dass eine Person nach dem Unionsrecht als Arbeitnehmer eingestuft wird, wenn die Unabhängigkeit der Person nur fiktiv ist und damit ein tatsächliches Arbeitsverhältnis verschleiert wird.