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Im Einklang mit einschlägigem Unionsrecht sollten die Mitgliedstaaten gegebenenfalls sicherstellen, dass die Betreiber grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Reisenden, die Inhaber eines Europäischen Behindertenausweises sind, beim Kauf eines Fahrscheins klare Informationen über die Sonderkonditionen oder die Vorzugsbehandlung, die für die verschiedenen Streckenabschnitte während der gesamten Reise gelten, gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 181/2011 und (EU) Nr. 1177/2010 bereitstellen oder gemäß Verordnung (EU) 2021/782 auf Anfrage zur Verfügung stellen, damit nicht die Situation eintritt, dass Reisende, die Inhaber des Europäischen Behindertenausweises sind, bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat mit demselben Verkehrsträger über kein gültiges Reisedokument verfügen.
Im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht stellen Betreiber von grenzüberschreitenden Personenverkehrsdiensten gegebenenfalls sicher, dass Fahrgästen, die…
Die Mitgliedstaaten stellen mit den dafür erforderlichen Maßnahmen sicher, dass Inhabern eines Europäischen Behindertenausweises bei Reisen oder beim Aufenthalt…
Ein Europäischer Behindertenausweis kann als Nachweis des Behindertenstatus erforderlich sein, um das Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder…
Personen mit einem anerkannten Behindertenstatus oder einem Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung sind bei Reisen oder Aufenthalten…
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Eine Vorzugsbehandlung wie persönliche Assistenzkräfte, vorrangiger Zugang oder die Möglichkeit, Warteschlangen zu umgehen, unabhängig davon, ob sie gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.