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Persönliche Assistenzkräfte begleiten oder unterstützen Menschen mit Behinderungen oder führen Verrichtungen des täglichen Lebens — bei Bedarf im Rahmen eines Vertragsverhältnisses entsprechend dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten — aus, um Menschen mit Behinderungen zu persönlicher Autonomie zu ermutigen, ein Leben in der Gesellschaft zu erleichtern und eine unabhängige Lebensführung zu fördern. Persönliche Assistenzkräfte sollten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit in der Lage sein, Menschen mit Behinderungen, die den Europäischen Behindertenausweis oder den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen nutzen, bei Reisen oder bei einem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat, bei dem es sich nicht um ihren Wohnsitzstaat handelt, zu begleiten oder zu unterstützen, sofern sie nach geltendem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften das Recht haben, sich innerhalb der Union zu bewegen.
„persönliche Assistenzkraft“ eine Person, die einen Menschen mit Behinderungen begleitet oder unterstützt und die nach dem nationalen Recht oder den nationalen…
Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr…
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem…
Menschen mit Behinderungen, insbesondere jene mit nicht sichtbaren Behinderungen, erhalten aufgrund mangelnden Problembewusstseins, von Missverständnissen oder…
Ein Europäischer Behindertenausweis kann als Nachweis des Behindertenstatus erforderlich sein, um das Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.