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Der vorgesehene Rahmen für die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen lässt die Zuständigkeit eines Mitgliedstaats unberührt, den Behindertenstatus oder den Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung zu prüfen und anzuerkennen oder besondere Bedingungen oder Vorzugsbehandlungen wie freien Eintritt oder ermäßigte Tarife zu bestimmten Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie von Assistenztieren Gebrauch machen, oder Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten oder unterstützen, einschließlich persönlicher Assistenzkräfte, anzubieten. Behörden oder private Anbieter werden weder verpflichtet, Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen einzuführen, noch wird eine zentrale Unionsliste der Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen für Inhaber eines Europäischen Behindertenausweises in allen Mitgliedstaaten erstellt. Behörden und private Anbieter können bestimmte Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen nur einer bestimmten Gruppe von Menschen mit Behinderungen anbieten, je nach den Bedürfnissen dieser bestimmten Gruppe.
Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem…
Menschen mit Behinderungen, insbesondere jene mit nicht sichtbaren Behinderungen, erhalten aufgrund mangelnden Problembewusstseins, von Missverständnissen oder…
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Der für die Ausstellung des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen zuständige Mitgliedstaat sollte…
Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr…
Eine Vorzugsbehandlung wie persönliche Assistenzkräfte, vorrangiger Zugang oder die Möglichkeit, Warteschlangen zu umgehen, unabhängig davon, ob sie gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.