Erwägungsgrund 15 32024L3099
Das Sicherheitsprofil der Schiffe, die Häfen der Union anlaufen, hat sich über das letzte Jahrzehnt – trotz der gestiegenen Zahl der Schiffe, die Häfen der Union anlaufen, auch im Rahmen der Güterbeförderung im Kurzstreckenseeverkehr zwischen den wichtigsten Häfen in den Mitgliedstaaten sowie Häfen, die im geografischen Europa oder in nichteuropäischen Ländern am Mittelmeer und am Schwarzen Meer liegen – verbessert. Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle werden zunehmend zur Durchsetzung von Umweltvorschriften genutzt, z. B. in Bezug auf Schwefelemissionen oder das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen. In dieser Hinsicht sollte die Union im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz der Meeresumwelt weiterhin ihrer Führungsrolle in einem Wirtschaftszweig gerecht werden, der sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene reguliert wird. Das vor 2009 konzipierte Schiffsrisikoprofil hatte jedoch andere Prioritäten; es ist nicht optimal an eine Ausrichtung der Überprüfungen auf die am wenigsten umweltverträglichen Schiffe angepasst. Daher sollte das Schiffsrisikoprofil aktualisiert werden, um Umweltanliegen Rechnung zu tragen, indem der Umweltleistung von Schiffen mehr Bedeutung beigemessen wird.