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Artikel 27 der Richtlinie 2014/65/EU enthält auch allgemeinere Bestimmungen über die bestmögliche Ausführung. Die unterschiedliche Auslegung dieses Artikels durch die zuständigen nationalen Behörden hat jedoch zu voneinander abweichenden Vorgehensweisen bei der Anwendung der Anforderungen mit Blick auf die bestmögliche Ausführung und der Überwachung der Marktpraxis geführt. Diese Divergenz zeigt sich insbesondere darin, dass die Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Annahme von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen in der Union unterschiedlich geregelt sind. Mit der Verordnung (EU) 2024/791 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird Wertpapierfirmen untersagt, solche Rückvergütungen innerhalb der Union anzunehmen. In Rückmeldungen der Aufsichtsbehörden und Interessenträger wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die für professionelle Kunden geltende Vorschrift zur bestmöglichen Ausführung weiter präzisiert werden könnte. Die ESMA sollte daher Entwürfe technischer Regulierungsstandards für die Kriterien ausarbeiten, die bei der Festlegung und Prüfung der Wirksamkeit der Grundsätze der Auftragsausführung gemäß Artikel 27 Absätze 5 und 7 der Richtlinie 2014/65/EU berücksichtigt werden sollten, wobei den Unterschieden zwischen Kleinanlegern und professionellen Kunden Rechnung zu tragen ist.
Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Wertpapierfirmen, die nicht nur Portfolioverwaltungsdienste erbringen und/oder Aufträge entgegennehmen und…
Unbeschadet der Anforderung nach Absatz 1 treffen nach Artikel 5 der Richtlinie 2014/65/EU zugelassene Wertpapierfirmen gegebenenfalls Maßnahmen, um die Zahl…
Folgender Artikel wird eingefügt: Verbot der Annahme von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen (1) Im Auftrag von Kleinanlegern im Sinne…
Finanzintermediäre sollten anstreben, für die Geschäfte, die sie im Namen ihrer Kunden ausführen, den bestmöglichen Kurs und die höchstmögliche…
Innerhalb des Rechtsrahmens, der die Unionsmärkte für Finanzinstrumente regelt, werden viele wesentliche in der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 festgelegte…
Die Richtlinie 2004/39/EG sollte daher zum Teil mit der vorliegenden neuen Richtlinie neu gefasst und zum Teil durch die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.