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Um die Rechtsrahmen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU in Bezug auf die Übertragung von Funktionen anzugleichen, sollten OGAW-Verwaltungsgesellschaften verpflichtet sein, die Übertragung ihrer Funktionen gegenüber den zuständigen Behörden zu rechtfertigen und objektive Gründe für die Übertragung anzuführen.
die Verwaltungsgesellschaft muss in der Lage sein, ihre gesamte Struktur zur Übertragung von Aufgaben mit objektiven Gründen zu rechtfertigen.“
Mit der Richtlinie 2009/65/EG sollte sichergestellt werden, dass die Bedingungen für OGAW-Verwaltungsgesellschaften mit denen für AIFM vergleichbar sind, soweit…
Um zu gewährleisten, dass Verwaltungsgesellschaften den Vorgaben der Richtlinie 2009/65/EG entsprechend ihre Tätigkeit mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt…
Solide Regeln für Übertragungen, die Gleichbehandlung der Verwahrstellen, eine kohärente aufsichtliche Berichterstattung, insbesondere durch die Beseitigung von…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen OGAW-Verwaltungsgesellschaften über angemessene Verfahren verfügen, um bei unvermeidlichen Interessenkonflikten eine faire…
Eine Übertragung kann eine effiziente Verwaltung von Wertpapierbeständen und die Beschaffung des erforderlichen Fachwissens in einem bestimmten geografischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.