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Es gilt, ein angemessenes Maß an Vorsorge für Krisensituationen zu gewährleisten. Oberste Mutterunternehmen oder einzelne Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sollten daher verpflichtet werden, den Aufsichtsbehörden ihre präventiven Sanierungspläne zwecks einer vollumfänglichen Bewertung vorzulegen, in deren Rahmen auch geprüft wird, ob diese Pläne umfassend sind und sich dafür eignen, die Existenzfähigkeit eines Unternehmens oder einer Gruppe selbst in Zeiten starker finanzieller Belastungen zügig wiederherzustellen. Legt ein Unternehmen einen nicht angemessenen präventiven Sanierungsplan vor, sollten die Aufsichtsbehörden befugt sein, diesem Unternehmen die Ergreifung von Maßnahmen vorzuschreiben, die zur Beseitigung der wesentlichen Mängel des Plans erforderlich sind.
Gelangt betreffende Aufsichtsbehörde zu der Bewertung, dass ein Unternehmen angesichts seiner Bedeutung in dem betreffenden Mitgliedstaat und der…
Legt das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen keinen überarbeiteten präventiven Sanierungsplan vor oder gelangt die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nicht Teil einer Gruppe sind, die der präventiven…
die Frage, ob für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Teil der Gruppe sind, gemäß Artikel 7 Absatz 4 oder 5 der vorliegenden Richtlinie ein…
Auf eine Verschlechterung der Finanzlage eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens oder die Nichteinhaltung regulatorischer Anforderungen durch…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass Gruppen oder gegebenenfalls einzelne Unternehmen präventive Sanierungspläne mit den Maßnahmen ausarbeiten, die sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.