Erwägungsgrund 6 32025L0001
Viele Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sind über nationale Grenzen hinweg tätig. Ein Mangel an Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Notlagen oder Ausfällen grenzüberschreitend tätiger Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen würde das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten schwächen, zu einem suboptimalen Ergebnis für Versicherungsnehmer, Begünstigte und Geschädigte führen und die Glaubwürdigkeit des Versicherungsbinnenmarkts beeinträchtigen.