Erwägungsgrund 7 32025L0001
Derzeit sind die Verfahren für die Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auf Unionsebene nicht harmonisiert. Vielmehr bestehen im Hinblick auf die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Ausfall von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen regeln, erhebliche inhaltliche und verfahrenstechnische Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus dürften die Insolvenzverfahren für Unternehmen möglicherweise nicht immer zweckmäßig für Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sein, da diese Verfahren womöglich nicht immer gewährleisten, dass kritische Funktionen zugunsten der Versicherungsnehmer, Begünstigten und Geschädigten, der Realwirtschaft oder der Finanzstabilität insgesamt angemessen fortgeführt werden.