Erwägungsgrund 9 32025L1539
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich das Konzept der einzigen Mehrwertsteuerregistrierung in der Union voranzutreiben, nur auf Unionsebene zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.