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Es gilt, die freie Entscheidung des Unionsbürgers bezüglich des Mitgliedstaats, in dem er sich an den Wahlen zum Europäischen Parlament beteiligen möchte, zu respektieren, wobei geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Möglichkeit einer Mehrfachstimmabgabe oder einer Mehrfachkandidatur in verschiedenen Ländern auszuschließen.