Erwägungsgrund 39 32017R2402
Die Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG und 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie die Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sind entsprechend zu ändern, um die Kohärenz des Rechtsrahmens der Union mit dieser Verordnung im Hinblick auf die Verbriefung betreffende Vorschriften zu gewährleisten, deren wichtigstes Ziel die Errichtung und Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts ist, insbesondere durch die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt für alle institutionellen Anleger.