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Die Kapitalkosten sollten gegenüber dem zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie 2009/138/EG und der gemäß jener Richtlinie erlassenen delegierten Rechtsakte festgelegten Niveau gesenkt werden, wobei es jedoch ein ausreichendes Maß an Vorsicht und Schutz der Versicherungsnehmer zu wahren gilt. Darüber hinaus sollte bei der Berechnung der Risikomarge die Abhängigkeit der Risiken vom Faktor Zeit berücksichtigt werden, wobei die auf diese Weise berechnete Risikomarge insbesondere für langfristige Verbindlichkeiten geringer ausfallen sollte, wodurch die Sensitivität der Risikomarge gegenüber Zinsänderungen verringert wird. Daher sollte ein exponentielles und zeitabhängiges Element eingeführt werden.
Die Risikomarge wird unter Bestimmung der Kosten, die für die Bereitstellung eines Betrags an anrechnungsfähigen Eigenmitteln erforderlich sind, berechnet.…
Nehmen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eine gesonderte Bewertung des besten Schätzwerts und der Risikomarge vor, wird die Risikomarge unter…
Absatz 5 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Nehmen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eine gesonderte Bewertung des besten Schätzwerts und…
Gemäß der Richtlinie 2009/138/EG ist der Betrag der anrechnungsfähigen Eigenmittel, die zur Bedeckung der Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen…
Durch die Überarbeitung der Richtlinie 2009/138/EG und insbesondere die Einführung risikosensiblerer Kapitalanforderungen, einer verstärkten Aufsicht, einer…
Um die Verhältnismäßigkeit im Rahmen der quantitativen Anforderungen zu verbessern, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Möglichkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.