Erwägungsgrund 17 32016L2341
Die in dieser Richtlinie festgelegten Aufsichtsvorschriften sollen gleichermaßen ein hohes Maß an Sicherheit für alle zukünftigen Rentner durch strenge Aufsichtsstandards gewährleisten und eine solide, umsichtige und effiziente Verwaltung der betrieblichen Altersversorgungssysteme ermöglichen.