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Investiert ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in Schuldinstrumente, die eine bessere Kreditqualität aufweisen als die im repräsentativen Portfolio für die Berechnung der Volatilitätsanpassung enthaltenen Schuldinstrumente, so könnte der durch die Ausweitung der Anleihe-Spreads verursachte Verlust an Eigenmitteln durch die Volatilitätsanpassung überkompensiert werden und zu einer unangemessenen Volatilität der Eigenmittel führen. Um die durch solche Überkompensierungen verursachte künstliche Volatilität auszugleichen, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in diesen Fällen eine Änderung der Volatilitätsanpassung beantragen können, durch die Informationen über die unternehmensspezifischen Investitionen in Schuldinstrumente berücksichtigt werden.
Wendet das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen die in Artikel 77d genannte Volatilitätsanpassung an, erstreckt sich die in Absatz 1 des…
Für jede maßgebliche Währung wird die Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve auf den Spread zwischen dem Zinssatz, der aus einem…
Um ein prozyklisches Anlageverhalten zu vermeiden, sollte es Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gestattet sein, die maßgebliche risikofreie…
Nach der Richtlinie 2009/138/EG dürfen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ihre Solvenzkapitalanforderung mit einem von den Aufsichtsbehörden…
Die Richtlinie 2009/138/EG sieht eine Volatilitätsanpassung vor, mit der die Auswirkungen übertriebener Anleihe-Spreads abgemildert werden sollen und die auf…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sollten Anreize erhalten, für Krisensituationen Widerstandskraft aufzubauen. Berücksichtigen die Versicherungs-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.