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Die Richtlinie 2009/138/EG sieht eine Länderkomponente für die Volatilitätsanpassung vor, mit der sichergestellt werden soll, dass übertriebene Anleihe-Spreads in einem bestimmten Land abgemildert werden. Allerdings beruht die Aktivierung der Länderkomponente auf einem absoluten Schwellenwert und auf einem auf den risikobereinigten Spread des betreffenden Landes bezogenen relativen Schwellenwert, was Klippeneffekte zur Folge haben und folglich die Volatilität der Eigenmittel von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erhöhen kann. Um sicherzustellen, dass übertriebene Anleihe-Spreads in einem bestimmten Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, wirksam abgemildert werden, sollte die Länderkomponente durch eine Makrokomponente ersetzt werden, die auf Grundlage der Differenz zwischen dem risikoberichtigten Spread für den Euro und dem risikoberichtigten Spread für das betreffende Land berechnet wird. Damit es nicht zu Klippeneffekten kommt, sollten bei der Berechnung Diskontinuitäten in Bezug auf die Eingabeparameter vermieden werden.
In der Richtlinie 2009/138/EG ist eine Länderkomponente für die Volatilitätsanpassung vorgesehen. Damit sichergestellt ist, dass diese Länderkomponente in dem…
Die Richtlinie 2009/138/EG sieht eine Volatilitätsanpassung vor, mit der die Auswirkungen übertriebener Anleihe-Spreads abgemildert werden sollen und die auf…
Für jedes relevante Land wird die Volatilitätsanpassung des in Absatz 3 für die Währung dieses Landes genannten risikofreien Zinssatzes vor Anwendung des…
Artikel 77d Absatz 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für jedes relevante Land wird die Volatilitätsanpassung des in Absatz 3 für die Währung dieses Landes…
Nach der Richtlinie 2009/138/EG dürfen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ihre Solvenzkapitalanforderung mit einem von den Aufsichtsbehörden…
Die Absätze 1 bis 4 erhalten folgende Fassung: (1a) Unbeschadet des Absatzes 1 dürfen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die vor dem 29. Januar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.