Erwägungsgrund 25 32025L2205
Die stärkere Präsenz von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb ist für den grünen Wandel von maßgeblicher Bedeutung. In dieser Richtlinie sollte die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass neue Modelle solcher Fahrzeuge mit höherer Masse unter die Führerscheinklassen B und BE fallen könnten. Daher sollten es Inhabern eines Führerscheins der Klasse B oder BE gestattet sein, vorbehaltlich der Fahrerfahrung in ihrer erworbenen Klasse Kraftwagen zur Beförderung von sowohl Personen als auch Gütern zu führen, die ganz oder teilweise mit alternativen Kraftstoffen angetrieben werden und eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg überschreiten.